Benützungsvorschriften

Aufsicht und Ordnung

  1. Der Besuch des Schwimmbades ist Personen mit ansteckenden Krankheiten untersagt.
  2. Autos, Motorräder und Velos sind auf den bezeichneten Abstellplätzen zu parkieren. Eine Missachtung kann mit Busse bestraft werden.
  3. Das An- und Auskleiden hat in den hierfür vorgesehenen Kabinen zu erfolgen.
  4. Kleinkinder müssen von ihrer Begleitperson beaufsichtigt werden. Eltern haften für Ihre Kinder.
  5. Kinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung einer mündigen Person Zutritt.
  6. Badegäste, die des Schwimmens nicht kundig sind, dürfen nur das Plansch- und Nichtschwimmerbecken benutzen. Kleinkinder und Nichtschwimmer nie unbeaufsichtigt lassen. Kinder immer im Auge behalten, Kleinkinder in Reichweite (Quelle bfu.ch).
  7. Die Benützung der Dusche (Vorreinigung) vor dem Betreten der Bassin-Anlage ist obligatorisch.
  8. Bei Gruppen und Schulen ist die jeweilige Gruppenleitung für Einhaltung der Vorschriften, Sauberkeit und Sicherheit im und ums Wasser zuständig.

Verboten ist

  • das Mitbringen von Haustieren in das Schwimmbad-Areal
  • das Rauchen in allen allgemein zugänglichen Räumlichkeiten sowie in und um die Bassin-Anlagen
  • das Mitbringen und der Genuss alkoholischer Getränke auf dem Badeareal
  • die Benützung von Luftmatratzen und ähnlich sperriger Tragkörper im Schwimmer- und Sprungturmbecken
  • der laute Gebrauch von Transistor-Radios und Tonwiedergabegeräten
  • das Baden in Unterhosen oder Bekleidung aus Nicht-Badekleid-Material
  • das Fotografieren zu Erwerbszwecken und das Fotografieren von Personen, ohne deren Einwilligung
  • das Hineinstossen oder -werfen von Badenden in die Bassins durch Drittpersonen
  • die Verunreinigung der Anlagen durch Abfälle aller Art
  • das Mitnehmen von Ess- und Schleckwaren in die Bassin-Anlagen
  • das Überqueren der Umzäunung sowie Übersteigen der Abschrankungen beim Ein-/Ausgang. Eine Missachtung hat Umtriebskosten zur Folge.
  • das Rutschen auf den Knien, Stehen oder Drehen auf der Breitrutsche
  • Fussballspielen im Bade-Areal (dafür dient der separate Freizeitplatz mit Beach Volleyball)

Der Bademeister und seine Stellvertreter sind befugt:

  • Spiele,welche die Badenden belästigen, zu untersagen
  • Anordnungenzu treffen und wenn nötig den Badegast zu einer Verhaltensweise anzuhalten, dieeinen reibungslosen und ungestörten Badebetrieb gewährleisten und beiNichtfolgeleistung den Badegast zum Verlassen den Badeanlage aufzufordern

Benützungszeiten

Das Bad ist zur allgemeinen Benützung geöffnet

Montag bis Sonntag

08.05. bis 27.06.2024: 10:00 bis 19:00 Uhr          

28.06. bis 01.09.2024: 09.00 bis 20.00 Uhr

02.09. bis 15.09.2024: 10:00 bis 19:00 Uhr

Allgemeine Bestimmungen

Die Eintrittsgebühren sind in einer vom Gemeinderat erlassenen Tarifordnung festgelegt.

Sämtliche Besucher der Anlage Giessenparkbad (auch Nicht-Badende) haben die Eintritts-Gebühren zu entrichten.

Gegen eine Depotgebühr stehen Garderobenschränke und speziell gekennzeichnete Wertsachen-Schliessfächer zur Verfügung.

Für mutwillige Beschädigung oder Verunreinigung der Anlagen und Einrichtungen haften die Fehlbaren, für Minderjährige deren Eltern.

Auch Schlüsselverlust ist schadenersatzpflichtig.

Zuwiderhandlungen gegen das Benützungsreglement oder die Anordnung der Aufsichtsorgane werden geahndet durch Wegweisung aus dem Bad, Besuchsverbot und/oder es entstehen Umtriebskosten zulasten des Verursachers.

Die Betriebsleitung und deren Mitarbeiter*innen sind befugt, in folgenden Fällen Unkostenbeiträge zu erheben:

- bei Verlust des Ein-/Austrittstickets während des Badeaufenthaltes

- bei fehlendem oder nicht korrekt gelöstem Ein-/Austrittsticket (Stichprobenkontrollen)